Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Anerkennung
Der Auftraggeber erkennt mit der Beauftragung von 069 Kurier im Namen von GK Facility Services diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

2. Rechtliche Grundlagen 
Grundlage dieser Geschäftsbedingungen und damit Bestandteil eines jeden Beförderungsauftrages zwischen dem Auftraggeber und 069 Kurier im Namen von GK Facility Services sind die jeweils geltenden "Allgemeinen Deutschen Speditionsbedingungen" (ADSp) und die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB), im internationalen Verkehr CMR. 

3. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle Beförderungen von Sendungen des im Folgenden näher umschriebenen Umfangs. Damit sind alle üblicherweise zum Transportgewerbe zählenden Tätigkeiten erfasst. 
Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch 069 Kurier im Namen von GK Facility Services. Die beauftragten Kuriere sind zur Entgegennahme oder Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen nicht bevollmächtigt. 

4. Gegenstand der Beförderung 
069 Kurier im Namen von GK Facility Services befördert für den Auftraggeber regional und überregional Sendungen bis zu einem Maximalgewicht von 1.200 kg. Transportiert werden alle Waren und Dokumente, die sich entsprechend dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) für die Beförderung mit Kraftfahrzeugen eignen.
Befördert werden nur Sendungen, die der Auftraggeber ausreichend verpackt und gekennzeichnet hat. Die Verpackung muss geeignet sein, das Beförderungsgut vor den üblichen Beanspruchungen einer Straßenbeförderung ausreichend zu schützen. Mit der Übergabe des Beförderungsgutes erklärt der Auftraggeber konkludent, dass er diese Obliegenheit beachtet hat. 
Die Beförderung offensichtlich beschädigter oder nicht verpackter Sendungen kann abgelehnt werden. 

5. Umfang der Beförderung 
Die Dienstleistung des 069 Kurier im Namen von GK Facility Services sowie dessen beauftragte Kuriere umfasst: 
Die Organisierung der Beförderung durch Frachtführer, die Übernahme, den Umschlag und die Zustellung der übergebenen Sendungen. 
Das Be- und Entladen der Sendung inklusive zumutbarer Ladetätigkeiten. 
Die Aushändigung an den Empfänger. Diese kann bei Abwesenheit des Empfängers auch an vertrauenswürdige Dritte erfolgen. Darüber wird der Auftraggeber informiert. Die ausschließlich personenbestimmte Auslieferung muss durch den Auftraggeber schriftlich per E-Mail übermittelt werden. 
Die Rücksendung von unzustellbaren oder annahmeverweigerten Paketen an den Auftraggeber. 

6. Beförderungsauschluss 
Folgende Sendungen werden von 069 Kurier im Namen von GK Facility Services nicht befördert: 
Güter, die nicht entsprechend Ziff. 3 dieser Bedingungen vom Auftraggeber bereitgestellt werden, sterbliche Überreste, temperaturgeführte Güter, Schusswaffen i.S. von § 1 WaffG und Sendungen, deren Inhalt Schädigungen anderer Güter, Tiere oder Personen zu bewirken geeignet sind. 
Folgende Sendungen werden von 069 Kurier im Namen von GK Facility Services nur nach ausdrücklicher und gesonderter vertraglicher ausschließlich schriftlicher Vereinbarung befördert: 
Verderbliche Güter, Glas, Waren von besonderem Wert wie Edelsteine, Geld, Gold, Edelmetall, Schmuck, Halbedelsteine, Münzen, Kunstgegenstände, Wertzeichen und ähnliches. 
Von der grenzüberschreitenden Beförderung sind des weiteren alle Güter ausgeschlossen, deren Ein- oder Ausfuhr nach den Bestimmungen der Versand-, Transit- oder Zielländer verboten sind oder einer besonderen Genehmigung bedürfen. Gleiches gilt für Güter, die eine Wertangabe i.S. von Artikel 24 CMR oder eine Deklaration eines besonderen Interesses an der Lieferung i.S. von Artikel 26.1 CMR erforderlich machen. 
Ausschlussgründe im Sinne der o.g. Absätze sind vom Auftraggeber ohne Aufforderung zu offenbaren. shuttle.kurier und die von shuttle.kurier Beauftragten sind nicht zu einer dahingehenden Prüfung verpflichtet. Erhält der Kurier während der Beförderung von Ausschlussgründen Kenntnis, so kann er die Weiterbeförderung verweigern und auf Kosten des Auftraggebers und nach dessen Benachrichtigung oder Benachrichtigungsversuch alle Maßnahmen ergreifen, die eine Entstehung oder Vergrößerung von Schäden zu verhindern geeignet sind. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die durch den Abschluss eines unzulässigen Beförderungsvertrages im Sinne der Ziffer 6 entstehen. 

7. Leistungsvergütung und Auftragsnachweis 
Die Vergütung richtet sich nach der am Versandtag gültigen Preisliste. Kosten wegen ungenügender Bereitstellung der Sendung durch den Auftraggeber, Zwischenlagerung, Lade- und Entladetätigkeiten, Rücksendung oder weitere Anlieferungsversuche werden nach der jeweils gültigen Preisliste gesondert berechnet. 
Das zu zahlende Entgelt ist grundsätzlich bei Auslieferung oder Inempfangnahme der Sendung bar an den ausführenden Kurier zu zahlen. Bei anders lautender Vereinbarung ist die Vergütung spätestens zwei Wochen nach Rechnungslegung fällig. Die Rechnungslegung findet monatlich am letzten Kalendertag des laufenden Monats statt. 
069 Kurier im Namen von GK Facility Services übergibt alle Aufträge gegen die Erteilung einer Unterschrift des Empfängers. Diese Auftrags- und Unterschriftennachweise werden ein Jahr archiviert. Nach Ablauf dieser Frist verfällt das Anspruchsrecht des Auftraggebers auf Vorlage einer Unterschrift des Empfängers. 

8. Haftung 
Von 069 Kurier im Namen von GK Facility Services beauftragte Kurierunternehmer haften für verschuldete Beschädigungen oder Verlust des Transportgutes während der Beförderung nach Maßgabe der jeweils gültigen ADSp und der daneben anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Für den grenzüberschreitenden Verkehr innerhalb Europas gelten die Bestimmungen des CMR. 
Von 069 Kurier im Namen von GK Facility Services beauftragte Kurierunternehmer haften nicht für Verlust oder Beschädigung von Beförderungsgut, soweit dieses gemäß Ziff. 6 von der Beförderung ausgeschlossen ist. Der Auftraggeber haftet für alle Aufwendungen, Kosten und Schäden, die 069 Kurier im Namen von GK Facility Services und seinen Vertragspartnern durch eine nach Ziff. 6 unzulässige Beförderung entstehen. 
Von shuttle.kurier beauftragte Kurierunternehmer haften nicht für Verlust oder Beschädigung von:
verderblichen Gütern, Glas, Waren von besonderem Wert wie Edelsteine, Geld, Gold, Edelmetall, Schmuck, Halbedelsteine, Münzen, Kunstgegenstände, Wertzeichen und ähnliches. Andere Absprachen gelten nur bei schriftlichem Vertrag. 
Von shuttle.kurier beauftragte Kurierunternehmer haften bei verschuldetem Verlust und Beschädigung der Sendung bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 Euro pro Sendung. Die Haftung ist begrenzt auf den Wert des transportierten Materials. Das gilt nicht, wenn die Sendung bereits durch den Auftraggeber selbst oder einem Dritten versichert ist. 
Eine Höherversicherung oberhalb 1.000 Euro pro Sendung ist mit schriftlicher Vereinbarung und gegen Zahlung eines jeweiligen Versicherungsbeitrages möglich. 
Für Vermögensschäden haftet je nach Schuldlage 069 Kurier im Namen von GK Facility Services oder die von 069 Kurier im Namen von GK Facility Services beauftragten Kurierunternehmer pro Schadenfall mit dem Dreifachen des Frachtentgeltes (HGB §433). 
Bei verschuldeten Lieferfristüberschreitungen haftet je nach Schuldlage shuttle.kurier oder die von 069 Kurier im Namen von GK Facility Services beauftragten Kurierunternehmer pro Schadenfall mit dem Dreifachen des Frachtentgeltes (HGB §431), bei internationalen Sendungen auf das einfache des Frachtentgeltes (CMR). Bei höherer Gewalt wie wetterbedingte Verzögerungen; bei Behinderungen durch Dritte wie Sperrungen, Streiks, Staus; bei falscher, unvollständiger oder fehlender Adressierung; bei Nicht- oder unzureichender Kennzeichnung des Empfängers am Gebäude vor Ort sowie bei nachträglichen Änderungen der Informationen über Größe, Gewicht, Abholzeit- bzw. Zustellzeitpunkt des Auftrages haften 069 Kurier im Namen von GK Facility Services oder die von 069 Kurier im Namen von GK Facility Services beauftragten Kurierunternehmer nicht für Lieferfristüberschreitungen. 
Punktgenaue Lieferfristen gelten nur nach schriftlicher Information per E-Mail zum Zeitpunkt der Auftragserteilung mit Hinweis auf die Konsequenzen einer Haftung und einer schriftlichen Bestätigung dessen durch 069 Kurier im Namen von GK Facility Services. 

9. Sendungsüberprüfung und Anspruchserhebung 
Der Empfänger ist zur unverzüglichen Überprüfung der Lieferung auf 
Schadensfreiheit und bei Beschädigung zum sofortigen Vermerk auf dem 
Lieferschein bzw. der Kurierliste oder zum Anruf beim Auftraggeber bzw. 
069 Kurier im Namen von GK Facility Services verpflichtet. Spätere Anmeldungen von Schäden werden nur 
bei ausschließlich und eindeutig nachweisbarer Schuld des 
Kurierunternehmers anerkannt.
Ansprüche gegen die von 069 Kurier im Namen von GK Facility Services beauftragten Kurierunternehmer 
sind innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Monaten seit Auslieferung 
der Sache an den Empfänger schriftlich geltend zu machen. 

10. Schriftform 
Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. 

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen 
Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem mutmaßlichen Willen der Vetragsparteien am ehesten entsprochen hätte. 

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand 
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main 

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